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Kritik der EFRAG an ED/2018/1
Das IFRS IC veröffentlicht regelmäßig Entscheidungen zur Nichtaufnahme von Fragestellungen auf seine Agenda (sog. agenda rejections oder Non-IFRICs), die geltendes Recht zwar nicht ändern, denen aber dennoch faktische Bedeutung beigemessen wird.
Durch ED/2018/1 wird eine Ausnahmevorschrift für die grds. retrospektiv vorzunehmende bilanzielle Abbildung freiwilliger Änderungen von Rechnungslegungsmethoden aufgrund von Non-IFRICs vorgeschlagen. Eine pflichtmäßige Retrospektion wäre nach den Vorschlägen im Entwurf nur dann geboten, wenn der erwartete Nutzen (benefit) für die Adressaten die Kosten (cost/effort) für die Ermittlung der periodenspezifischen Effekte oder der kumulierten Auswirkung der Änderung infolge der neuen Rechnungslegungsmethode übersteigt. H...