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BFH 25.04.2018 IX B 21/18, StuB 11/2018 S. 415

Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a i. V.  mit § 238 AO

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln (Bezug: § 238 Abs. 1 Satz 1, § 233a, § 152 Abs. 5 AO; Art. 20 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 FGO; Art. 97 § 8 Abs. 4 Satz 1 EGAO; § 4 Abs. 5b, § 12 Nr. 3 EStG; § 10 Nr. 2 KStG; § 247 BGB; § 253 Abs. 2 HGB; Art. 75 Abs. 6 und 7 HGBEG).

Praxishinweise

(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden nur verzinst, wenn das in den §§ 233a ff. AO gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. für Steuererstattungen und Steuernachforderungen bei bestimmten Zeitabläufen, bei Aussetzung der Vollziehung wegen eines letztendlich erfolglosen Einspruchs, bei beantragter Stundung oder bei Steuerhinterziehung. In § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ...