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            StuB 11/2018 S. 416
Rentenversicherungspflicht: Befreiung eines Apothekers
Laut (PM 19/2018 vom ) ist ein Apotheker nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist. Ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit, die keine Approbation voraussetzt.