Einlage wertgeminderter Beteiligungen …
... i. S. des § 17 EStG
Der X. Senat des zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG und damit in Zusammenhang stehender Forderungen aus Gesellschafterdarlehen Stellung genommen. Die Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist auch nach der ab 1996 geltenden Rechtslage mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG in ein Betriebsvermögen sind entsprechend auf die Bewertung der Einlage solcher wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen anzuwenden, deren Ausfall sich im Falle der weiteren Zugehörigkeit der Forderung und der korrespondierenden Beteiligung zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuerrechtlich ausgewirkt hätte. Der Ausschluss der Teilwertabschreibung für eingelegte wertgeminderte Beteiligungen gilt für eingelegte wertgeminderte Forderungen entsprechend. Schießl stellt das Urteil des BFH dar.
Vermittlung einer Betriebsstätte durch gewerblich geprägte KG im Nicht-DBA-Fall
Die Entscheidung des befasst sich mit einem sehr praxisrelevanten Aspekt der internationalen Besteuerung von Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter. Leider konnte der BFH die Möglichkeit nicht nutzen, insoweit endgültig für Klarheit zu sorgen, wie der Beitrag von Middendorf und Eberhardt zeigt. Hinreichend geklärt ist nunmehr zumindest, dass auch eine gewerblich geprägte Personengesellschaft über eine inländische Betriebsstätte verfügen kann, die ihren ausländischen Gesellschaftern gewerbliche Einkünfte vermittelt, die zu veranlagen sind. Insoweit bietet sich grundsätzlich die Chance, eine hohe definitive Kapitalertragsteuer zu vermeiden.
Das neue Datenschutzrecht und die Finanzbuchhaltung
Am war es soweit: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist gemeinsam mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Die neuen Regelungen bedeuten für Unternehmen größere Herausforderungen. Die praktische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bereits zum Stichtag ist nicht immer ganz einfach. Zum einen ergeben sich mit den gesetzlichen Neuerungen rechtliche Unklarheiten und Fragestellungen. Zum anderen bereitet eine praxistaugliche und gleichzeitig rechtskonforme Konkretisierung der Vorgaben durch Dokumentationsverzeichnisse und Vorkehrungen zur Datensicherheit Schwierigkeiten. Auch der Bereich der Finanzbuchhaltung und der buchhalterischen Datenverarbeitung ist betroffen. Betroffen sind insbesondere Fragen hinsichtlich des Outsourcings und damit der Auftragsverarbeitung, der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, der Lösch- und Speicherpflichten sowie der Datensicherheit von Buchhaltungssystemen. Potthoff geht auf spezifische Herausforderungen und die praktische Umsetzung ein.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 11/2018 Seite 1
DAAAG-84926