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Publikums-KG | Zur Reichweite eines Gesellschafterbeschlusses
Ermächtigt die Gesellschafterversammlung einer Publikums-KG die Geschäftsführung „zur Bildung einer [...] Liquiditätsreserve“, ergibt sich aus dem Beschluss kein Hinweis auf eine Kapitalerhöhung oder eine Zahlungspflicht der Anleger [Ls. der Red.].
Es besteht zwar grds. die Möglichkeit, eine Nachzahlungspflicht oder eine weitere Einzahlungspflicht der Gesellschafter durch Beschluss festzulegen. Aus dem streitigen Beschlussinhalt ergibt sich aber kein Hinweis auf eine Kapitalerhöhung oder Zahlungspflicht des beklagten Gesellschafters. Dem Wortlaut nach ergibt sich weder, was konkret mit „Liquiditätsreserve“ gemeint ist, noch, wie diese gebildet werden soll. Auch die (ergänzende) Auslegung des Gesellschafterbeschlusses (§§ 133, 157 BGB) führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Formulierung ...