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FG Münster 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, NWB 23/2018 S. 1660

Erbschaftsteuer | Innerhalb von zwei Jahren vor dem Stichtag aus betrieblichen Mitteln angeschaffte Wertpapiere gehören zum „jungen Verwaltungsvermögen“

Das entschieden, dass innerhalb von zwei Jahren vor dem Stichtag aus betrieblichen Mitteln angeschaffte Wertpapiere zum nicht nach § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a. F. begünstigten „jungen Verwaltungsvermögen“ gehören.

Anmerkung:

Zum sog. jungen Verwaltungsvermögen gehöre nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist. [i]Höne, NWB-EV 2/2018 S. 43 Nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a. F. ist nicht danach zu unterscheiden, ob es sich um Umschichtungen und Zukäufe innerhalb eines bestehenden Wertpapierdepots oder um Neuanschaffungen aus Liquiditätsreserven der Gesellschaft handelt. Allein maßgeblich ist der Bestand im Besteuerungszeitpunkt...