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FG Münster 14.12.2017 3 K 2536/17 Kg, NWB 23/2018 S. 1659

Einkommensteuer | Studium einer Bankkauffrau an einer Fachschule für Wirtschaft als einheitliche Erstausbildung?

Das entschieden, dass eine Ausbildung zur Bankkauffrau und ein sich anschließendes, neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit absolviertes Studium an einer Fachschule für Wirtschaft keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 EStG darstellt. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist für die Frage, ob bereits der erste berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildung...