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FG Rheinland-Pfalz 20.02.2018 2 K 2487/16, NWB 23/2018 S. 1658

Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld – Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes

Das entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld fortbesteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.

Anmerkung:

Der Klägerin wurde für März 2014 bis November 2016 für ihre 1994 geborene Tochter Kindergeld bewilligt. In dieser Zeit sollte diese eine Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolvieren. Im April 2015 teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tochter die Ausbildung zum krankheitsbedingt abbrechen müsse. Sie legte ein Attest vor, in dem ausgeführt wird, dass die Tochter aus Krankheitsgründen nicht am Schulbesuch teilnehmen könne und nicht absehbar sei, wann die Wiederaufnahme der Ausbildung möglich sei. ...