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Erbschaftsteuer – Begünstigtes Vermögen bei einer Vermietungsgesellschaft (BMF)
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des NWB GAAAG-73186 veröffentlicht. Darin stellt die Finanzverwaltung klar, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist.
Hintergrund: Der entschieden, dass Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte überlässt, nur zum begünstigten Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG a. F. gehören, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass die Ver...