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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 605

Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

Professor Dr. Stephan Arens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-84640 Sowohl die Bestellung zum Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung als auch die Niederlegung des Amts durch den Geschäftsführer ist grds. jederzeit möglich. Eine Ausnahme kann aber dann gelten, wenn die Niederlegung rechtsmissbräuchlich erfolgt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Voraussetzungen der Niederlegung

[i]Formelle Vorgaben für die NiederlegungserklärungDie Niederlegung des Amts durch den Geschäftsführer ist grds. jederzeit möglich. Bei der Niederlegungserklärung sind einige formelle Vorgaben zu beachten. So muss die Niederlegungserklärung i. d. R. der Gesellschafterversammlung zugehen. Ausreichend ist regelmäßig die Erklärung gegenüber einem Gesellschafter. Dringend ratsam ist zudem die Anmeldung der Niederlegung zum Handelsregister. Dies muss notariell erfolgen. Dafür sind sowohl das Niederlegungsschreiben als auch eine Urkunde über den Zugang der Erklärung bei den Gesellschaftern im Original oder in öffentlich beglaubigter Form dem Notar vorzulegen. Da der ausgeschiedene Geschäftsführer seine „Anmeldungsbefugnis“ gleichzeitig und unmittelbar mit der Amtsbeendigung verliert, sollte dieser die Niederlegung immer unter die aufschiebende Wirkung der Löschung der Gesc...