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Umsatzsteuer | Verzinsung der USt-Rückzahlung an Bauträger
Ein Bauträger hat einen Anspruch auf Verzinsung seiner USt-Rückerstattung, die sich aus der Änderung des USt-Bescheids zu seinen Gunsten aufgrund der Nichtanwendung des Reverse-Charge-Verfahrens gem. § 13b UStG ergibt.
Die Verzinsung dieser Steuererstattung darf vom Finanzamt nicht mit der Begründung verweigert werden, dass es sich bei der geänderten BFH-Rechtsprechung zu [i]Keine Verschiebung des Zinslaufs§ 13b UStG um ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO handle, so dass der Zinslauf nach § 233 Abs. 2a AO erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginne, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten sei.
[i]Kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 233a AO Ein rückwirkendes Ereignis ist auch nicht in dem Wirksamwerden der Verrechnung des USt-Erstattungsanspruchs des Unternehmers mit den von den Bauleistenden an das Finanzamt abgetretenen zivilrechtlichen Ansprüchen auf Zahlun...