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BFH 13.12.2017 XI R 4/16, BBK 11/2018 S. 507

Umsatzsteuer | Margenbesteuerung für Reisevorleistungen

Ein deutscher Reiseveranstalter kann hinsichtlich der Reisevorleistungen, die er aus einem anderen EU-Staat bezieht, geltend machen, dass diese Reisevorleistungen der Margenbesteuerung unterliegen. Dies führt dazu, dass der deutsche Reiseveranstalter nicht dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UStG [i]Margenbesteuerung schließt Reverse-Charge-Verfahren ausunterliegt und daher nicht die USt für den EU-Vertragspartner schuldet, falls der Ort der Leistung in Deutschland liegt.

[i]Reisevorleistungen aus Österreich Dem BFH-Urteil liegt folgender Fall zugrunde: U ist Reiseveranstalter in Deutschland und bezieht Reisevorleistungen von Ö, einem österreichischen Unternehmer. Ö stellt dem U keine USt in Rechnung, und U macht keine Vorsteuer geltend. Das FA geht jedoch davon aus, dass der Ort der von Ö erbrachten Leistung in Deutschland liegt und verlangt von U die USt für ...