Reinhard Schweizer

Steuerlehre

20. Aufl.

ISBN: 978-3-470-59500-9

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Steuerlehre (20. Auflage)

B. Einkommensteuer

1. Wesen, Erhebungsformen und Rechtsgrundlagen

2. Die Steuerpflicht

Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen

  • der persönlichen Steuerpflicht und

  • der sachlichen Steuerpflicht.S. 136

Die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, welcher Personenkreis unter das EStG fällt; die sachliche Steuerpflicht regelt die Frage, ob ein Tatbestand verwirklicht ist, der eine Einkommensteuerschuld entstehen lässt.

2.1 Persönliche Steuerpflicht

Bei der persönlichen Steuerpflicht ist zu unterscheiden zwischen

  • der unbeschränkten Steuerpflicht und

  • der beschränkten Steuerpflicht.

2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht (Normalfall)

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG

  • alle natürlichen Personen,

  • die im Inland

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Natürliche Personen sind alle lebenden Menschen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Mit dem Tod endet zwar die persönliche Steuerpflicht. Eine bereits entstandene Einkommensteuerschuld erlischt damit jedoch nicht automatisch. Diese ist vielmehr von dem(n) Erben als Nachlassverbindlichkeit zu begleichen (§ 45 AO).

Für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht sind ohne Bedeutung:

  • das Alter,

  • das Geschlecht,

  • der Famili...