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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 06 | Heimunterbringung: Keine Unterscheidung zwischen normalen und altersbedingten Erkrankungen

Im Hinblick auf den Grund für die Unterbringung in einem Heim ist nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen FG keine Unterscheidung zwischen einer normalen und einer altersbedingten Erkrankung vorzunehmen. Auch Krankheiten wie Demenz, die im Alter häufig auftreten, können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen. Dass eine ständige Pflegebedürftigkeit noch nicht gegeben ist, muss dem nicht entgegenstehen.

Wie beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim? – Diese Frage wird uns Beratern in der Praxis immer häufiger gestellt. Das ist auch kein Wunder: Im Zuge des demografischen Wandels steigt die Lebenserwartung weiter an. Immer mehr Menschen ziehen in Heime oder Wohnstifte – entweder altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen.

Als Steuerprofi wissen Sie: Lebt jemand aus Krankheitsgründen, wegen Pflegebedürftigkeit oder aufgrund einer Behinderung in einem Heim, sind die Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Anders hingegen, wenn ein betagter Mensch trotz guter Gesundheit allein wegen seines Alters in einen Wohnstift umzieht. Dann sind nur die reine...