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OLG München 15.09.2017 10 U 739/16, NWB 22/2018 S. 1589

Delikt | Zur Gehaltsfortzahlung als Schaden

Das von der GmbH ihrem durch Unfall verletzten geschäftsführenden Alleingesellschafter ungeschmälert fortbezahlte Gehalt stellt nur dann einen vom Schädiger zu ersetzenden Schaden dar, wenn der Gesellschaft aufgrund der unfallbedingten Dienstunfähigkeit ihres Geschäftsführers auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dazu bedarf es der Darlegung entsprechender Berechnungen und Nachweise. Ohne irgendeinen tatsächlichen und bezifferbaren Schaden könnte der geschädigte alleinige GmbH-Geschäftsführer/Gesellschafter ansonsten die abstrakte Vergütung seiner Arbeitskraft verlangen. Dass aber in diesem Sinne bereits der Verlust oder die Einschränkung der Arbeitskraft als solcher einen Schaden begründen soll, hat die Rechtsprechung bis heute abgelehnt.

Anmerkung:

Ein Schaden des Geschäftsführers w...