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NWB Nr. 22 vom Seite 1648

„Das hat man nun davon ...“

© Gerhard Seybert.de – stock.adobe.comErinnern Sie sich noch an Heinz Erhardt in seiner Paraderolle als mitfühlender Finanzbeamter Willi Winzig? Weil dieser Mahnungen und Zahlungsbefehle aus Gutmütigkeit aufschieben ließ, drohte ihm eine Woche vor seiner Pensionierung ein Disziplinarverfahren. Also mimte er einen Verrückten, da Unzurechnungsfähigkeit vor einer Kürzung der Pension schützen könne ... und kletterte plötzlich etliche Stufen auf der Karriereleiter nach oben. Dass es uneigennützig im Interesse der Steuerpflichtigen streitende Finanzbeamte auch heute noch gibt, zeigt ein aktueller Fall betreffend einen Lohnsteuerhaftungsbescheid wegen eines Zeitwertkontos für einen Gesellschafter-Geschäftsführer. Obwohl BFH und BMF anderer Ansicht sind, hält der Finanzbeamte an seiner Auffassung fest, u. a. mit dem Hinweis, dass dies für den Steuerpflichtigen doch von Vorteil sei.

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