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Investitionsabzugsbeträge im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Bildung von IAB im Gesamthandsbereich und Investition im Sonderbetriebsvermögen
Bei Personengesellschaften tritt für § 7g EStG die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen. Folglich können auch Personengesellschaften Investitionsabzugsbeträge (IAB) und Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, wenn es sich um eine Mitunternehmerschaft handelt. Das Betriebsvermögen umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gehören, als auch diejenigen des Sonderbetriebsvermögens. § 7g EStG enthält eine betriebsbezogene und keine personenbezogene Förderung. Folglich können IAB sowohl für geplante Investitionen der Gesamthand als auch für Investitionsvorhaben im Sonderbetriebsvermögen in Anspruch genommen werden.
Der entschieden, dass es für die Inanspruchnahme von IAB ohne Bedeutung sei, ob im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens investiert werde. Eine begünstigte Investition liege daher auch dann vor, wenn der IAB vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und das begünstigte Wirtschaftsgut v...