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WP Praxis 6/2018 S. 194

DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss: Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Der neue Standard gilt für alle Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach HGB oder PublG aufzustellen haben. Die entsprechende Anwendung der Regelungen zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften sowie zu den Angaben im Anhang auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss wird empfohlen. DRS 25 ist erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden, wobei eine frühere vollumfängliche Anwendung zulässig ist und empfohlen wird.

DRS 25 konkretisiert für den handelsrechtlichen Konzernabschluss die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der...