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FG Münster | Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG für Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Forderungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften
(1) § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG 2002 ermöglicht eine Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, soweit im Zeitpunkt der Darlehenshingabe oder der Warenlieferung bzw. im Zeitpunkt des Forderungsverzichts verdeckte Einlagen vorliegen. (2) Verdeckte Einlagen im Zeitpunkt des Rangrücktritts bzw. im Zeitpunkt der reinen Wertberichtigung, d. h. ohne Vorliegen einer Forderungsverzichts- oder Rangrücktrittserklärung, scheiden aus, da bei einer reinen Wertberichtigung und bei einem Rangrücktritt die zugrunde liegenden Forderungen bestehen bleiben, so dass kein einlagefähiger Vermögensvorteil gegeben ist. (3) Art. 9 OECD-MA entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG sowohl bei einer Teilwertabschreibung auf ein einer auslän...