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BFH 29.11.2017 I R 7/16, NWB 21/2018 S. 1507

Umwandlungssteuer | Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt nach dem voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören.

Anmerkung:

Die Aussage im Leitsatz zur Entscheidung ist wenig spektakulär, denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung, dass die Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG die Einbringung sämtlicher funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen erfordert. Interessant ist das Urteil – auch für die Gestaltungspraxis – gleichwohl wegen S. 1508 [i]Kusch, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20-23 UmwStG), Grundlagen NWB RAAAG-35299 folgender Aspekte: (a) Der Kläger hatte sein Einzelunternehmen an eine beherrschte Betriebs-GmbH verpachtet und war deshalb ...