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BFH 22.11.2017 XI R 14/16, NWB 21/2018 S. 1508

Abgabenordnung | Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Nach dem entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstags vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.

Anmerkung:

Es kommt somit für die Entstehung von Säumniszuschlägen nicht auf den Bestand der Steuerforderungen an, die nach § 47 AO erlöschen, sondern auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Steuern.