Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 21.02.2018 VI R 25/16, BBK 10/2018 S. 454

Steuerrecht | Keine Pauschalsteuer bei Bonusprogramm für Verkäufer

Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG greift nicht, wenn ein Hersteller oder Großhändler den Einzelhändlern und deren angestellten Verkäufern Sachprämien im Rahmen eines Verkaufsförderungsprogramms gewährt. Die Sachprämie wird dann nämlich nicht zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt, wie dies § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verlangt. Vielmehr stellt die Prämie das alleinige Entgelt für die guten Verkaufszahlen des Einzelhändlers oder der Angestellten dar.

[i]Bonussystem für verkaufte KamerasDer Kläger vertrieb als Großhändler Kameras und führte ein Bonussystem für Einzelhändler und deren Angestellte ein. Diese konnten sich bei dem Kläger registrieren und erhielten dann für jeden Verkauf eines bestimmten Produkts Bonuspunkte, die sie wiederum gegen Sachprämien einlösen konnten. Der Kläger unterwarf die Sachprämien zwar in seiner Lohnsteueranmel...