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FG Berlin-Brandenburg 26.10.2016 2 K 2181/10, BBK 10/2018 S. 452

Bilanzierung | Kaufpreisaufteilung bei Immobilie

Der Kaufpreis einer Immobilie ist auf den Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits nach dem Grundsatz der Einzelbewertung aufzuteilen, wenn die Vertragspartner keine Aufteilung im Vertrag vorgenommen haben.

Wird die Immobilie für eigene gewerbliche Zwecke genutzt, kommt das Sachwertverfahren als Methode zur Einzelbewertung in Betracht. Der [i]Aufteilung nach dem Sachwertverfahren Sachwert des Grund und Bodens kann anhand der Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse ermittelt werden.

Bei der [i]Nutzungsdauer des Gebäudes maximal 100 Jahre Bewertung des Sachwerts des Gebäudes ist von den Herstellungskosten auszugehen, die um die Alterswertminderung zu verringern sind. Dabei ist maximal eine Nutzungsdauer von 100 Jahren zugrunde zu legen.

Hinweis:

[i]Residualmethode unzulässigUnzulässig ist übrigens die Aufteilung nach der Restwertmethode (Residualv...