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FG München 06.10.2017 7 V 2008/17, BBK 10/2018 S. 451

Buchführung | Kassenaufzeichnung bei GmbH

Zwar darf eine GmbH, die eine Discothek betreibt, die Einnahmen als Tagessumme erfassen und muss sie nicht einzeln aufzeichnen. Jedoch muss die GmbH dann die Ursprungsaufzeichnungen wie Kassenstreifen, Kassenzettel oder sonstige Belege aufbewahren.

[i]Geldtransfers müssen aufgezeichnet werdenUnzureichend ist eine lose Zettelsammlung, auf denen die täglichen Einnahmen verzeichnet sind. Außerdem müssen Geldtransfers zwischen den einzelnen Kassen (z. B. am Tresen, bei der Garderobe, beim Eintritt) festgehalten werden. Anderenfalls ist die Kassensturzfähigkeit nicht gewährleistet.

[i]Richtsatzsammlung von NRW darf in München angewendet werden Im Streitfall führte dies zu einer Rechtmäßigkeit der Schätzung. Unschädlich war dabei, dass das FA auf die in München ansässige GmbH die Richtsätze aus Nordrhein-Westfalen angewendet hatte. Denn die Preise in München sind höher als in ...