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FG Düsseldorf 24.11.2017 13 K 3811/15 G,U, BBK 10/2018 S. 449

Buchführung | Hinzuschätzung anhand von im Müll gefundenen Z-Bons

Eine Hinzuschätzung wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung kann sich an den im Müll aufgefundenen aktuellen Z-Bons des Gastwirts orientieren. Nach dem FG Düsseldorf bieten diese Z-Bons, die dem FA verborgen bleiben sollten, eine höhere Zuverlässigkeit als die üblichen Schätzungsmethoden wie z. B. eine Geldverkehrsrechnung, Ausbeutekalkulation oder Schätzung nach der Richtsatzsammlung.

Zwar betrafen die aufgefundenen Z-Bons nicht den Prüfungszeitraum, sondern ein Folgejahr der Außenprüfung. Dies ist aber unschädlich, sofern sich die betrieblichen Verhältnisse in den letzten Jahren nicht verändert haben. Zudem kann eine Preiserhöhung durch einen Sicherheitsabschlag berücksichtigt werden.

Hinweis:

[i]Höhere Einnahmen lt. Z-Bons im MüllMan kann sich die Genugtuung der Prüfer vorstellen, als sie im Müll des G...