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FG Münster Urteil v. - 10 K 3556/13 K,F EFG 2018 S. 673 Nr. 8

Gesetze: KStG § 8b Abs 3 S 3KStG § 8b Abs 3 S 4 bis 7KStG i.d.F. des JStG 2008 § 8b Abs 3 S 7

Körperschaftsteuer

Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 S. 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 und Abkommensrecht

Leitsatz

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG in der Fassung des JStG 2008.

Warenlieferungen können der Regelung des § 8b Abs. 3 S. 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 unterfallen.

Einkünftekorrekturen nach § 8b Abs. 3 S. 3 bis 7 KStG i.d.F. des JStG 2008 infolge der Nichtanerkennung von Teilwertabschreibungen werden nicht durch Art. 9 OECD-Musterabk. vergleichbare Abkommensregelungen gesperrt.

Fundstelle(n):
DStZ 2018 S. 482 Nr. 14
EFG 2018 S. 673 Nr. 8
KÖSDI 2018 S. 20782 Nr. 6
LAAAG-83532

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