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FG Düsseldorf 19.01.2018 1 K 2190/17 AO, NWB 20/2018 S. 1436

Verfahrensrecht | Finanzamt darf Teilnahme eines städtischen Bediensteten an Betriebsprüfung anordnen

Das entschieden, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf.

Anmerkung:

Die Entscheidung hat für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, denn immer öfter wollen Städte Gewerbesteuerprüfer bei einer Außenprüfung einschalten. In dem Streitfall hatte das Finanzamt die Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei dem klagenden Unternehmen angeordnet. Die Prüfung bezog sich u. a. auch auf die Gewerbesteuer. Die Stadt A hatte mitgeteilt, von ihrem Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung Gebrauch zu machen; darauf wurde auch in der Prüfungsanordnung hingewiesen. Gegen die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten legte ...