Lexikon für Steuerfachangestellte
17. Aufl. 2016
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J
1 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist die nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB).
Bei Kapitalgesellschaften kommen unter bestimmten Voraussetzungen >> Anhang und >> Lagebericht hinzu.
>> Rechnungslegungsvorschriften
>> Handelsgesetzbuch
2 Jubiläumszuwendungen
Steuerfrei waren früher bestimmte Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die bei ihm in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis stehen, anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums. Steuerfrei waren auch Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit seinem Geschäftsjubiläum. Diese Jubiläumsbegünstigungen sind entfallen. Die Zuwendungen können jedoch als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) ermäßigt besteuert werden (§ 34 Abs. 1 EStG, „1/5-Regelung“)