Lexikon für Steuerfachangestellte
17. Aufl. 2016
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G
1Gebäudeabbruch
>> Abbruchkosten
2Gebäude-Abschreibung
Bei Gebäuden wird die Abschreibung von den >> Anschaffungs- oder >> Herstellungskosten (ohne Grund und Boden) vorgenommen.
Zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Gebäudes gehören auch Architektenhonorar, Gebühren, Bauversicherung, Kosten für Richtfest, Anschlusskosten an Versorgungsnetze, Anwaltskosten wegen Rechtsstreit (Baumangel).
Gemäß § 7 Abs. 4 EStG beträgt die jährliche normale Gebäude-Abschreibung 2 % (nach dem fertiggestellte Gebäude) und 2,5 % (auf vor dem fertiggestellte Gebäude), bei zu einem Betriebsvermögen gehörende Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen, bei Bauantrag nach dem 3 %.
3Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist der >> Bodenwert dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Gebäudewert dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen (§§ 94 Abs. 1, 195 BewG).
Außenanlagen (Umzäunungen, Wegebefestigungen) rechnen zum Gebäude.
4Gebäudewert
Der Gebäudewert ist Bestandteil des >> Sachwertverfahrens (Einheitswert für die Grundsteuer). Bei der Ermittlung des Gebäudewerts ist zunächst ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten (Baupreis...