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Flexirentengesetz
Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom (BGBl. I S. 2838) verfolgt schwerpunktmäßig das Ziel, durch Regelungen zur Teilrente und zum Hinzuverdienstrecht das Weiterarbeiten für Frührentner und ältere Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeiten möchten, attraktiver zu gestalten.
Hierzu enthält das Artikelgesetz Änderungen vor allem in den SGB VI und SGB III:
Ergänzung der Teilzeitarbeit durch eine Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;
Berufstätige Altersvollrentner sind bis Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig;
Beschäftigte können nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten;
Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente durch frühere und flexiblere Einzahlung zusätzlicher Beiträge;
Verbesserung der Informationen zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und Ergänzung der Rentenauskünfte um Infor...