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IK Nr. 5 vom Seite 9

Allerlei Verträge

Dipl.- Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.- Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Verträge begründen die verschiedensten Arten von Rechtsgeschäften, mit denen für die Vertragspartner sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich ist es daher wichtig, sich intensiv mit den Vertragsinhalten zu beschäftigen. Denn vor allem im Vertragsrecht gilt: Wer sich nicht auskennt, zieht den Kürzeren.

Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande?

Um ein Rechtsgeschäft zu tätigen, müssen verbindliche Willenserklärungen abgegeben werden. Nicht jede Willenserklärung hat immer das Ziel einen Vertrag abzuschließen (z. B. Kündigung). Für das Zustandekommen eines Vertrages sind mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen von verschiedenen Personen nötig. Solche Verträge stellen mehrseitige Rechtsgeschäfte dar.

Aber auch mit nur einer Willenserklärung können verbindliche Rechtsgeschäfte entstehen. Willenserklärungen, die nur von einer Person abgegeben werden, können empfangsbedürftig oder nicht empfangsbedürftig sein und führen zu einseitigen Rechtsgeschäften.

  • Empfangsbedürftige Willenserklärungen werden erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen sind.

  • Willenserklärungen, die nicht empfangsbedürftig sind, werden bere...

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