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BÜRO Nr. 5 vom Seite 8

Grundlagen des Rechts: Eigentum und Besitz

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Meins oder deins? Situationen, in denen wir unser Eigentum mit anderen teilen oder fremdes Eigentum nutzen, begegnen uns jeden Tag. Manchmal kommt es da zu Spannungen, weil man selbst mit der Art und Weise, wie andere mit dem persönlichen Eigentum umgehen, nicht einverstanden ist. Aber wann ist man eigentlich Eigentümer und welche Rechte hat man dann? Wie kann ich Eigentum übertragen und wann kann der andere sicher sein, dass er auch wirklich Eigentümer geworden ist? Was passiert, wenn sich das „Schnäppchen im Internet“ als gestohlen herausstellt?

Was sind Rechtsobjekte?

Ein Rechtssubjekt ist Träger von Rechten und Pflichten. Im Unterschied dazu ist ein Rechtsobjekt ein Gegenstand des Rechtsverkehrs.

Man versteht darunter körperliche Gegenstände wie z. B. Bücher oder Autos und nichtkörperliche Gegenstände wie Forderungen, Patente oder Lizenzrechte, auf die sich das Recht eines Rechtssubjektes beziehen kann. Personen können niemals Rechtsobjekte sein.

Beispiel

Die 12-jährige Monika (= Rechtssubjekt) ist Eigentümerin eines geerbten Grundstücks (= Rechtsobjekt).

Rechtsobjekte lassen sich folgendermaßen einteilen:

S. 9

Hinweise und Erläuterungen zu den Rechtsobjekten

Sachen

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