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Einlage ins Betriebsvermögen mit fortgeführten Anschaffungskosten
Fallbeispiel
Einzelunternehmer E legt am einen Pkw (Nutzungsdauer sechs Jahre) in sein Einzelunternehmen ein. Den Pkw hat er am für 45.000 € (inkl. 19 % USt) privat erworben. Zum Einlagezeitpunkt beläuft sich der Zeitwert (entspricht dem Teilwert) auf 30.000 €.
Einführung
Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige seinem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat (§ 4 Abs. 1 Satz 8 EStG). Die Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft worden ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst a EStG).
Da vorliegend die Anschaffung im privaten Bereich stattfand, war die Vorsteuer zum Zeitpunkt des Kaufes nicht abziehbar und zählt damit zu den ursprünglichen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB i. V. m. H 6.2 EStH [Anschaffungskosten]).
Handelt es sich bei der Einlage um ein abnutzbares Wirtschaftsgut, sind die Anschaffungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG).
Lösung Fallbeispiel
Bis zum Einlagezeitpunkt sind die fortgeführten Anschaffungskosten wie f...