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PiR Nr. 5 vom Seite 142

Geänderte Behandlung von Sonderereignissen nach IAS 19

Kritische Darstellung der Regelungen zu Planänderungen, Abgeltungen und Kürzungen anhand praxisrelevanter Beispiele

Thomas Hagemann und Günter Neumeier

Dieser Beitrag erläutert, welche Auswirkungen die im Februar 2018 veröffentlichte Änderung an IAS 19 auf die Behandlung von Planänderungen, Abgeltungen und Kürzungen in der Praxis hat. Außerdem wird aufgezeigt, dass die Änderungen die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschlechtern. Darüber hinaus wird die Klarstellung zum Zusammenspiel von Sonderereignissen und der Vermögenswertbegrenzung dargestellt.

Theile, Pensionsverpflichtungen (IFRS), infoCenter NWB RAAAE-03011

Kernaussagen
  • Der Einmaleffekt eines Sonderereignisses berechnet sich weiterhin im Rahmen einer Vergleichsbewertung zum Stichtag des Sonderereignisses.

  • Zukünftig ist nach einem Sonderereignis der Pensionsaufwand für den Rest der laufenden Periode neu zu ermitteln. Dabei sind geänderte Bewertungsprämissen in die Neuberechnung einzubeziehen.

  • Da an sich unbedeutende Sonderereignisse zu einer wesentlichen Aufwandsveränderung führen können, ist der Vergleich von Jahresabschlüssen erschwert.

I. Sonderereignisse nach IAS 19

[i]IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 19, Eilnachricht, PiR 3/2018 S. 92 NWB FAAAG-77375 Hagemann/Neumeier, Neuerungen bei der Rechnungslegung von Pensionsverpflichtungen, PiR 11/2015 S. 315 NWB PAAAF-07297 Freiberg, Konsistente Verwendung des Zinssatzes für betriebliche Altersversorgungswerke, PiR 3/2015 S. 86 NWB HAAAE-85771 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 16. Aufl. 2018, § 22 NWB RAAAG-78664 Grünberger, IFRS 2018, 15. Aufl. 2018, XIII. Leistungen an Arbeitnehmer (Employee Benefits), S. 297 NWB UAAAG-63003 Sonderereignisse nach IAS 19Employee Benefits stellen Planänderunge...

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