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Umsatzsteuer bei zahnärztlichen Leistungen
Auf Bund-Länder-Ebene wurde erörtert, ob notwendige Vor- und Nacharbeiten zur Lieferung und Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, die nur durch einen Zahnarzt durchgeführt werden können, zu den steuerfreien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 Buchst. a) UStG) zählen.
Hierzu wird von der Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass diese Leistungen mangels eines vorliegenden Wettbewerbs zum Zahntechniker unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen (LSF Sachsen vom - 213 - S 7170/1/2-2017/21008).