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ED/2018/1 mit Ausnahmen für rückwirkende Änderungen infolge von Non-IFRICs
Das IFRS IC veröffentlicht regelmäßig Entscheidungen zur Nichtaufnahme von Fragestellungen auf seine Agenda (agenda rejection oder Non-IFRICs), die geltendes Recht zwar nicht ändern, denen aber dennoch faktische Bedeutung beigemessen wird. Durch ED/2018/1 wird eine Ausnahmevorschrift für die grds. retrospektive vorzunehmende bilanzielle Abbildung freiwilliger Änderungen von Rechnungslegungsmethoden aufgrund von Non-IFRICs vorgeschlagen. Eine Retrospektion wäre nur dann geboten, wenn der Nutzen aus der retrospektiven Anwendung für die Abschlussadressaten die anfallenden Kosten übersteigt. Stellungnahmen sind bis zum einzureichen.