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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 541

Einschränkungen von Informationsrechten der GmbH-Gesellschafter

Michael Bisle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAG-82273 Geheimhaltungsabreden mit Dritten spielen in der GmbH-Praxis eine gewichtige Rolle. Dies gilt insbesondere im Vorfeld eines Unternehmenskaufs, in dem der Veräußerer den Erwerbsinteressenten regelmäßig im Rahmen eines Due-Diligence-Verfahrens eine Vielzahl von vertraulichen Informationen über die Zielgesellschaft zur eigenverantwortlichen Prüfung zur Verfügung stellt. Dies gilt aber auch bei sonstigen Unternehmenstransaktionen, wie z. B. Kooperationen u. Ä. Dem Geheimhaltungsinteresse auf Gesellschaftsebene steht das Recht der Gesellschafter gegenüber, vom Geschäftsführer jederzeit Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft verlangen zu können (§ 51a GmbHG). Fordert ein GmbH-Gesellschafter Informationen, die in den Schutzbereich einer Geheimhaltungsabrede fallen, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen zugunsten der GmbH ein Informationsverweigerungsrecht besteht.

Ausführlicher Beitrag s. .

Reichweite des Geheimnisschutzes in einer GmbH

[i]Geheimhaltungspflicht des Geschäftsführers gegenüber DrittenDie Geheimnisse einer Gesellschaft werden nach außen durch das GmbH-Gesetz geschützt. Die wohl h. M. leitet die Pflicht zur Verschwiegenhei...