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Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft
Anschaffung eines unbebauten Grundstücks durch den Rechtsvorgänger und Bebauung durch den Erbbauberechtigten
Zwischen einem unbebauten Grundstück und einem nachfolgend für dieses Grundstück unentgeltlich bestellten Erbbaurecht besteht keine – auch keine partielle – Identität im Sinne der Rechtsprechung zum Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und innerhalb der Haltefrist veräußertem Wirtschaftsgut.
Sachverhalt des Streitfalls
Vor dem BFH war zu klären, ob die Klägerin mit der Veräußerung eines Erbbaurechts – einschließlich eines von ihr als Erbbauberechtigte errichteten Gebäudes – den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfüllt hat. Sie wurde im Streitjahr 2005 mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann war mit einem weiteren Gesellschafter an der A-GbR beteiligt, die ein unbebautes Grundstück erwarb, das sich zuvor im Alleineigentum des Mitgesellschafters befand. Gleichzeitig bestellte die A-GbR der Klägerin an einer Teilfläche des Grundstücks ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Dafür schuldete die Klägerin einen monatlichen Erbbauzins in Höhe von 3.000 DM. Auf der mit dem Erbbaurecht belasteten Teilfläche des Grundstücks errichtete die Klägerin ein Gebäude zum Betrieb eines Restaurants...