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FG Hamburg 11.04.2018 2 V 20/18, NWB 19/2018 S. 1361

Körperschaftsteuer | Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustabzugsbeschränkung gem. § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG

Das FG Hamburg hatte mit Beschluss v.  - 2 K 245/17 NWB MAAAG-60376 dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 8c Satz 2 KStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist. Im Anschluss daran hat das FG Hamburg wegen jener Verfassungsfrage nunmehr mit Beschluss v.  auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt.