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NWB Nr. 19 vom Seite 1358

Knifflige Steuererklärungspflichten – konkret aufgezeigt an Zeile 9 der Anlage WA-ESt 2017

Dr. Lukas Hilbert und Uwe Nowotnick

Formulare: Einkommensteuer 2017

„Alles neu macht der Mai“. Was Hermann Adam von Kamp schon im 19. Jahrhundert feststellte, galt und gilt – mit Blick auf den mit Wirkung für die Zukunft geänderten § 149 AO im Jahr 2018 letztmalig – ebenfalls für zahlreiche Steuerbürger bei der alljährlich wiederkehrenden Befassung mit den Unterlagen zur persönlichen Einkommensbesteuerung. Zwar ist zugegebenermaßen meist nicht „alles neu“, gleichwohl ändert sich doch nicht gerade selten etwas an den Formularen der bei persönlicher Bearbeitung bisher spätestens bis zum 31.5. einzureichenden Erklärung.

Diesmal gibt es die neue Anlage „WA-ESt“ zu „Weitere[n] Angaben und Anträge[n] in Fällen mit Auslandsbezug“. Viele der darin enthaltenen Abfragen kommen indes inhaltlich auch bereits bekannt vor und waren in den Vorjahren in immerhin ähnlicher Form auf der vierten Seite des Mantelbogens (Formular ESt 1 A) zu finden. Hierin kann organisatorisch zunächst eine Verbesserung gesehen werden, brauchen sich dadurch doch viele Steuerpflichtige ohne jedwede Auslandsbezüge nicht mehr mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Die Neugliederung ist jedoch zudem geeignet, die Aufmerksamkeit spezi...