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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 516

Stille Reserven und latente Steuerersparnisse im Vermögen des Erblassers

Bernhard Paus

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-81929 Haben sich im Betriebsvermögen des Erblassers hohe stille Reserven angesammelt (häufig in betrieblichem Grundbesitz), ist zu entscheiden, ob noch der Erblasser oder der Erbe bzw. die Erben diese Gewinne ausweisen und versteuern sollen. Entsprechendes gilt bei zu erwartenden, steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen, aber auch bei steuerlich relevanten Wertverlusten in betrieblichem oder privatem Vermögen, die zu steuerlichen Ersparnissen verhelfen können. Leider werden oft die einkommensteuerlich zu empfehlenden Gestaltungen erbschaftsteuerlich mit hohen Nachteilen belastet und umgekehrt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hohe Steuerbelastung stiller Reserven

[i]Frühzeitige Verlagerung stiller Reserven oder latenter Steuerersparnisse Oft ist abzusehen, dass der Erbe gezwungen sein wird, den Betrieb, den er nicht selbst fortführen kann, bald zu verkaufen. Die stillen Reserven werden dann gern mit hohen Steuersätzen belastet, weil dem Erben mangels frühzeitiger Steuerplanung die Tarifermäßigungen versagt werden. Im umgekehrten Fall latenter Steuerersparnisse drohen steuerliche Nachteile, wenn die Verluste noch bei dem künftigen Erblasser ausgewiesen werden müssen. Das kann der Fall sein, wenn de...