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Abfindungszahlung bei ersatzlosem Ausscheiden eines Gesellschafters
Das IDW [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 426hat durch den neu gefassten IDW RS HFA 7 für Abfindungen beim ersatzlosen Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personen(handels)gesellschaft eine neue Sichtweise eingeführt. Damit verbunden ist ein Wahlrecht, das Gestaltungen ermöglicht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Neues Wahlrecht durch IDW RS HFA 7
Nach [i]Neu: Erfolgsneutrale Behandlung des Differenzbetragsder neuen Sichtweise des IDW ist eine Abfindungszahlung, die über dem Kapitalkonto liegt, erfolgsneutral zu Lasten des Kapitals zu buchen. Dies führt dazu, dass
sich das Eigenkapital sofort in voller Höhe der Differenz mindert,
nach dem Ausscheiden keine zusätzlichen Abschreibungen entstehen, d. h. die Jahresüberschüsse fallen höher aus als bisher.
Nach [i]Bisher: Aktivierung zusätzlicher AnschaffungskostenIDW RS HFA 7 a. F. ist der positive Differenzbetrag dagegen bei den Vermögensgegenständen zu aktivieren, deren Buchwerte stille Reserven enthalten. Die Aktivierung erfolgt auch anteilig bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und/oder eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Diese Behandlung als Anschaffungsvorgang
mindert das Eigenkapital i. H. der Differenz zunächst nicht,
führt in den Folgejahren zu zusätzlichen Abschreibungen. Das zunächst höhere Kapital mindert sich in ...