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BBK Nr. 9 vom Seite 432

Das Berufsrecht der selbständigen Buchhalter, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte auf dem Prüfstand

Ist § 6 Nr. 4 StBerG verfassungswidrig?

Matthias Pruns

Wer [i]Singer, Das Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe auf dem Prüfstand, NWB 18/2018 S. 1334 NWB GAAAG-81260 als Buchhalterin oder Buchhalter selbständig tätig sein möchte, dem wird es in Deutschland sehr schwer gemacht. Das Steuerberatungsgesetz gestattet anderen Personen als den in § 3 StBerG genannten „Berufsträgern“ die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Werbung für eine solche Tätigkeit nur in sehr engen Grenzen. Selbständige Buchhalter, Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter dürfen (nur) laufende Geschäftsvorfälle buchen, die laufende Lohnabrechnung vornehmen und Lohnsteuer-Anmeldungen fertigen. [i]v. Wedelstädt, Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen, infoCenter NWB UAAAB-17522 Der BFH hat im vergangenen Jahr noch einmal seine Auffassung bestätigt, dass die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen unter keinen Umständen zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen berechtigt sind. Verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Einschränkung hat das Gericht keine Beachtung geschenkt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung zwar nicht zur Entscheidung [i]BFH, Urteil v. 7.6.2017 - II R 22/15 NWB XAAAG-50622 angenommen, sich dabei aber auch nicht weiter zur Sache geäußert. Damit sind die verfassungsrechtlichen Fragen noch immer nicht abschließend geklärt. Anlass genug, die Regelungen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch Buchhalter kritisch...