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Steuerrecht | BMF hält am Sanierungserlass in Alt-Fällen fest
Das BMF hält für sog. Alt-Fälle an seinem Schreiben vom und damit am Sanierungserlass fest. Dies betrifft Sanierungsgewinne, die bis einschließlich entstanden sind. Für die auf diese Sanierungsgewinne entstehende Steuer kann somit eine Stundung und damit ein Erlass der Steuern beantragt werden.
[i]„Beredtes Schweigen“ des GesetzgebersDas BMF begründet sein Festhalten am Sanierungserlass mit dem Vertrauensschutz. Der Vertrauensschutz sei in der Begründung der Neuregelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen in § 3a EStG ausdrücklich für Alt-Fälle genannt und vom Bundestag gebilligt worden. Der Gesetzgeber habe folglich die Vertrauensschutzregelung des BMF mittels „beredtem Schweigens“ akzeptiert.
[i]Sanierungserlass als „BMF-Zombie“Der Sanierungserlass entwickelt sich so langsam zu einer Art „BMF-Zombie“, de...