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FG München 19.10.2017 7 K 3429/16, BBK 9/2018 S. 402

Steuerrecht | Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht anzuerkennen, wenn es nachträglich verändert werden kann, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden. Ebenso ist es schädlich, wenn der Steuerpflichtige lediglich lose Ausdrucke seines elektronisch geführten Fahrtenbuchs vorlegt. Es ist dann kein Fahrtenbuch i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG. Folge: Statt des konkret ermittelten Privatanteils ist die Entnahme nach der 1 %-Methode zu bewerten.

Hinweis:

[i]Abgrenzung zu § 146 Abs. 4 AODie Unveränderbarkeit eines Fahrtenbuchs ergibt sich nicht aus dem Veränderungsverbot des § 146 Abs. 4 AO, sondern aus einer Auslegung des Begriffs „Fahrtenbuch“ i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG. So folgt z. B. aus der Bezeichnung „Buch“, dass es sich nicht um eine lose Blattsammlung handeln darf.

Enthält ein [i]Kleinere Mängel sind unschädlichFahrtenbuch nur kleinere Mängel, kann es noch ordnungsgemäß s...