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Außenprüfung | Neue Größenklassen für Bp ab 2019
Ab gelten neue Größenklassen gem. § 3 BpO. Die wichtigsten neuen Werte für die Einteilung in Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb lauten:
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Art des Betriebs | Größenmerkmale | Großbetrieb | Mittelbetrieb | Kleinbetrieb |
Handelsbetriebe | Umsatz | 8.600.000 € | 1.100.000 € | 210.000 € |
Gewinn | 335.000 € | 68.000 € | 44.000 € | |
Fertigungsbetriebe | Umsatz | 5.200.000 € | 610.000 € | 210.000 € |
Gewinn | 300.000 € | 68.000 € | 44.000 € | |
Freiberufler | Umsatz | 5.600.000 € | 990.000 € | 210.000 € |
Gewinn | 700.000 € | 165.000 € | 44.000 € | |
Andere Leistungsbetriebe | Umsatz | 6.700.000 € | 910.000 € | 210.000 € |
Gewinn | 400.000 € | 77.000 € | 44.000 € |
[i]Erhöhte Größenmerkmale für Banken und VersicherungenErhöhte Größenmerkmale gibt es noch für weitere Branchen, z. B. für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.
[i]Größenklasse ist für Umfang und Häufigkeit einer Bp maßgeblichVon der Einstufung in die Größenklasse hängen Umfang und Häufigkeit einer Außenprüfung ab. So sollen Großbetriebe f...