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FG Köln 09.11.2017 11 K 188/17, BBK 9/2018 S. 394

Umsatzsteuer | Zahlung der USt-Vorauszahlung bei Lastschrift

Die USt-Vorauszahlung gilt bei einer dem FA erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung auch dann als am Fälligkeitstag gezahlt, wenn der Lastschriftseinzug tatsächlich erst später erfolgt und wegen der technischen Ausgestaltung des Einzugsverfahrens auch regelmäßig erst nach der Fälligkeit erfolgt.

Der [i]FA zog erst nach Fälligkeit ein Kläger hatte eine Dauerfristverlängerung beantragt und dem FA eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt. Die USt-Vorauszahlung für November 2013 war am fällig. Das FA zog den Betrag aber erst am ein. Der Kläger machte die Zahlung als Betriebsausgabe im VZ 2014 geltend und berief sich darauf, dass die Software der Finanzverwaltung einen Lastschrifteinzug frühestens einen Tag nach Fälligkeit ermögliche.

Das [i]Software des FA sieht Lastschrifteinzug erst nach Fälligkeit vorFG ging jedoch von einem Betriebsausgabenabzug im Jah...