Gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum
- Bindungswirkung der von den Gutachterausschüssen ermittelten
Vergleichsfaktoren
Leitsatz
Zur Ermittlung der Grundstückswerte und zur Bewertung des Grundvermögens.
Der Wert eines Erbbaugrundstücks ist im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise
oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen.
Die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den FÄ mitgeteilten Bodenrichtwerte sind für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis
verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich.
Die finanzmathematische Methode nach Ziffer 4.3.3.2.1 WertR 2006 ist bei Erbbaugrundstücken zum Nachweis des niedrigeren
gemeinen Werts i. S. des § 198 BewG nicht ohne Weiteres geeignet. Der Sachverständige hat zu begründen, warum die Methode
im Einzelfall geeignet sein soll.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 819 Nr. 10 ErbBstg 2018 S. 132 Nr. 6 ErbStB 2018 S. 195 Nr. 7 UVR 2018 S. 232 Nr. 8 IAAAG-82039
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