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BGH 15.12.2017 V ZR 275/16, NWB 18/2018 S. 1286

WEG | Unterlassungsanspruch gegen zweckwidrige Nutzung

Allein die Nichtgeltendmachung eines Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung seiner Wohnungs- oder Teileigentumseinheit über einen langen Zeitraum hat nicht die Verwirkung des Anspruchs zur Folge. Das Zeitmoment der Verwirkung fehlt, wenn eine neue, eigenständige Störung einen neuen Unterlassungsanspruch auslöst.

Anmerkung:

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 BGB und § 15 Abs. 3 WEG). Die nach der festgelegten Zweckbestimmung erlaubte Nutzung des Teileigentums als Laden, Büro und Praxis schließt eine Nutzung des Teileigentums des Beklagten als Gaststätte aus. Die Ansprüche kann der Verband geltend machen. Denn für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem...