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OLG München 18.01.2018 23 U 2702/17, NWB 18/2018 S. 1284

Geschäftsführerhaftung | Zum Sorgfaltsmaßstab bei Zahlungen

Steht die Überschuldung der Insolvenzschuldnerin (§ 19 InsO) fest, trifft den Antragsgegner die Beweislast für das Bestehen einer positiven Fortführungsprognose. Das Verschulden des Geschäftsführers für Zahlungen nach Feststellung der Überschuldung kann ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn durch die Leistungen in der Insolvenzsituation größere Nachteile für die Masse abgewendet werden (§ 64 Satz 2 GmbHG).

Anmerkung:

Dass einzelne Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar waren, hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Geschäftsführer der Schuldnerin nicht dargetan. Der hierfür anzulegende Maßstab ist an dem besonderen Zweck des § 64 Satz 1 GmbHG auszurichten. [i]Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung Werner, NWB 51/2017 S. 3947Soweit durch Leistungen des Geschäftsführers in der Insolvenzsituation im Einzelfall größer...